Handelschargen zusammenführen (Teilung rückgängig)

Nachdem eine Charge mengenmäßig oder bilanziell geteilt wurde, können diese auch wieder zusammengeführt werden. 

Zusammenführung von Chargen

Eine Zusammenführung von Chargen ist nur möglich, wenn diese vorher von der selben Ursprungscharge abgetrennt wurden bzw. bilanziell geteilt wurden und sich in Ihrer Chargenübersicht im Status "Eingebucht" befinden. Eine Zusammenführung von Chargen, die aus verschiedenen Anlagen oder Produktionschargen stammen, ist nicht möglich.

Eine Zusammenführung können Sie in der Detailansicht der Charge unter Transaktionen > Chargen verwalten durchführen.

Dort wählen Sie die Option "Teilung der Charge rückgängig machen".

Dann wählen Sie links die Charge aus, die zur Zusammenführung genutzt werden soll und übertragen Sie nach rechts durch Klick auf den Pfeil.

Nun können Sie die Teilung der Charge rückgängig machen.

Im letzten Schritt müssen Sie die Zusammenführung noch bestätigen.

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