Audit übergeben

Das Audit muss für den Prozess der Grünstellung durch den Nutzer erst an einen Auditor und dann an den Registerführung übergeben werden.

Die aktuellen Auditdokumente Ihrer Unternehmen finden Sie entweder auf der Startseite oder unter dem Punkt Nachweisführung > Auditdokumente.

1: Nachdem der Mitarbeiter des Unternehmens das Audit mit den entsprechenden Kriterien verknüpft hat, kann er es an einen Auditor weitergeben. Dafür muss das Audit in der Detailansicht ausgewählt werden und die Weitergabe an den Auditor ausgewählt werden (oben rechts):

2: Der Auditor muss alle Kriterien, Anlagendetails und die Menge (beim BAD) bestätigen und kann dann das Audit weitergeben, bei Fehlern muss die Auditdokumentation unbestätigt zurückgegeben werden:

3: Nach erfolgreicher Prüfung durch den Auditor kann das Audit durch den Nutzer an die Registerführung übergeben werden. Hierfür müssen alle Kriterien vom Gutachter bestätigt sein und das Gutachten bzw. der Auditbericht muss als Dokument im Audit angehängt sein. Die Option zur Weitergabe findet sich ebenfalls oben rechts in der Detailansicht des Audits:

Zur besseren Übersicht wird in der Statusleiste angezeigt, an welcher Stelle und von wem im Auditprozess eine Aktion durchgeführt werden muss:

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