Registerauszug korrigieren / zurückstellen

In einigen Fällen kann es notwendig sein, bereits erstellte Registerauszüge zu korrigieren bzw. zurückzustellen.

Allgemein gilt: Im Falle einer Korrektur/Rücknahme des Registerauszuges darf der ursprüngliche Registerauszug weder durch das registrierte Unternehmen noch durch den Empfänger verwendet werden. Das registrierte Unternehmen ist verpflichtet, dem Empfänger des ursprünglichen Registerauszuges unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass der ursprüngliche Registerauszug ungültig ist und nicht mehr verwendet werden darf.

Folgendes Vorgehen wird von uns empfohlen:

  1. Sie Informieren den Empfänger des Registerauszugs schriftlich über die angefragte Korrektur/Rückstellung
  2. Sie beantragen die Rückstellung des betroffenen Registerauszugs in der Software des Biogasregister Deutschland. Bei der Beantragung in der Software hängen Sie ggf. einen Nachweis als Datei an, dass der Empfänger des Registerauszuges entsprechend informiert ist. Details hierzu finden Sie weiter unten.
  3. Die dena Registerführung prüft den Antrag und stellt bei positiver Prüfung den Registerauszug zurück. Die entsprechende Menge wird dann wieder auf dem Konto Ihrer Firma eingebucht. 

Für den zweiten Schritt können Sie in der Software wie folgt vorgehen: Die Option für die Korrektur bzw die Rücknahme von Registerauszügen finden Sie z.B. in der Registerauszugsübersicht (Transaktionen > Registerauszüge einsehen > Nummer Registerauszug angeben > Registerauszug zurückstellen):

Anschließend können Sie Ihre gewünschte Aktion auswählen:

  • Korrektur von Registerauszügen
  • Rückstellung von Registerauszügen

Die Korrektur von Registerauszügen dient vor allem der Richtigstellung von falsch angegebenen Empfängerdaten (z.B. Adresse, Ausspeisezeitraum, etc.).

Die Rückstellung von Registerauszügen wird dann erforderlich, wenn Mengen in falscher Höhe oder Qualität ausgebucht wurden. Dann ist eine Rückbuchung der Menge auf das Handelskonto nötig, die unter gewissen Voraussetzungen erfolgen kann. Der Antrag für die Rückstellung findet sich ebenfalls in der Übersicht Registerauszüge unter der Option "Registerauszug zurückstellen".

Bitte beachten!

Im Fall der Zurückstellung eines Registerauszuges wird eine Bestätigung darüber benötigt, dass der Empfänger des Registerauszuges entsprechend informiert wurde, dass der zurückgestellte Registerauszug nicht weiter verwendet werden darf. Dieser Nachweis kann in der Software hochgeladen werden ("Dokument hinzufügen").

Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Korrektur oder Zurückstellung des Registerauszugs finden Sie in unseren " Allgemeinen Grundsätzen zur Funktionsweise" in Kapitel 6.6.

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