Audit prüfen und bestätigen [für Auditoren]

Im Zuge des Grünstellungsprozesses sind die Angaben des Unternehmens durch das Prüfunternehmen und den zugeordneten Auditor im Biogasregister überprüft und bestätigt werden.

In der oben angezeigten Grafik entspricht dies Schritt 2 der Auditkette. Die Überprüfung der Angaben des Unternehmens erfolgt an Hand des Gutachtens oder Auditberichtes, der vom Prüfunternehmen bzw. dem Auditor erstellt wurde.

Sobald das Unternehmen das Audit im Biogasregister angelegt und an Sie als zuständiges Prüfunternehmen übergeben hat, werden Sie per Mail benachrichtigt, und die Überprüfung eines Audits kann beginnen. Sollten Sie keine Benachrichtigungen erhalten, aktivieren Sie die Funktion bitte im System unter Administration > E-Mail Benachrichtigungen > Betriebsaudit an Prüfunternehmen übergeben.

Sie können die Bearbeitung des Audits nun nach dem Login im Biogasregister von Ihrer Startseite oder unter Nachweisführung > Auditdokumente beginnen, indem Sie das entsprechende Audit auswählen.

Nun prüfen Sie alle Reiter des Dokumentes (Details, Prüfkriterien, ggf. Substratkriterien) auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Ihre Prüfung bestätigen Sie durch bestätigen der Check-Box an den jeweiligen Kriterien bzw. Elementen und die Speicherung der Auditdokumentation. Ein Hinweisbanner zeigt Ihnen an, ob alle nötigen Daten von Ihnen bestätigt wurden.

Sollte das Gutachten bzw. der Auditbericht bisher durch den Nutzer nicht in der Auditdokumentation hochgeladen worden sein, müssen Sie als Auditor dieses im Rahmen Ihrer Prüfung hochladen. Eine vorherige bestätigte Weitergabe an das Unternehmen ist nicht möglich.

Nach Abschluss Ihrer Prüfung können Sie das Audit wieder an das Unternehmen geben. Hierzu wählen Sie oben rechts die Option "Bestätigt an Unternehmen weitergeben":

Nach der Bestätigung des Audits geht der Zugriff wieder auf das Unternehmen über, alle vom Auditor bestätigten Angaben sind jedoch gesperrt und können vom Unternehmen nicht mehr aktualisiert werden.

Falls die Prüfung nicht erfolgreich war, weil z.B. Kriterien fehlen oder falsch eingetragen wurden, können Sie das Auditdokument unbestätigt an das Unternehmen zurückgeben. Dann werden alle bereits aktivierten Bestätigungen automatisch vom Auditdokument entfernt und das Unternehmen kann das Auditdokument wieder bearbeiten und entsprechende Korrekturen vornehmen.

Nachdem das Unternehmen die Korrekturen durchgeführt hat, wird es das Auditdokument wieder an Sie übergeben und Sie können erneut die Prüfung vornehmen und je nach Ergebnis das Auditdokument bestätigt oder unbestätigt zurückgeben.

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