Anlagenaudit (AAD) erstellen und grünstellen

Nachdem Sie eine Anlage im Biogasregister erstellt haben (siehe Artikel Anlage erstellen), müssen Sie zur erstmaligen Einbuchung von Mengen zunächst ein Anlagenaudit (AAD) erstellen. (Wenn Sie zuvor ein Audit angelegt und gespeichert haben, können Sie dieses bestehende Audit öffnen und weiter bearbeiten)

Die Erstellung eines Anlagenaudits kann wie folgt durchgeführt werden: Navigieren Sie zuerst im Menü zur Seite Anlagen: Nachweisführung > Anlagen

Wählen Sie aus der Übersicht das Unternehmen aus, für die das Audit erstellt werden soll.

In der Liste finden Sie alle von Ihnen angelegten Anlagen. Zur Erstellung eines AADs wählen Sie bitte den Button "Auditdokumentation erstellen" bei der entsprechenden Anlage:

Es öffnet sich jetzt eine neue Auditdokumentation. Achten Sie darauf, hier alle Reiter zu bearbeiten: 

Als Minimalangaben für das Anlagenaudit wird zumindest die Angabe des Wertes "Beginn Gültigkeit Anlagenaudit" und ein Kriterium bzw. eine nachweisrelevante Bemerkung benötigt. Achten Sie auf die korrekte Eintragung der Daten. 

Der Wert "Beginn Gültigkeit Anlagenauditkonfiguration" definiert auch, ab welchem Datum Mengen im Biogasregister eingebucht werden können. Es ist daher sinnvoll, bei dem ersten Anlagenaudit einer Anlage das Inbetriebnahmedatum der Anlage anzugeben.

Nach dem Abspeichern des Datensatzes unter

kann das Auditdokument an ein Prüfunternehmen übergeben werden:

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Prüfunternehmen müssen Sie das Audit zur Grünstellung an die Registerführung weiterleiten. Hierzu verwenden Sie den nun angezeigten Button:

Nun wird das Anlagenaudit von der Registerführung geprüft und bei positiver Prüfung mit dem Status grün versehen. Falls Korrekturen vorgenommen werden müssen, werden Sie dementsprechend im System benachrichtigt bzw. von der Registerführung kontaktiert.

Zur besseren Übersicht wird in der Statusleiste angezeigt, an welcher Stelle und von wem im Auditprozess eine Aktion durchgeführt werden muss ( mehr dazu hier):


Häufige Fragen

Kann ich ein Audit löschen?

Audits können gelöscht werden, so lange der Status des Auditdokumentes noch nicht "grün" erreicht hat. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Audit löschen

Wenn ich das Auditdokument erstelle sind schon Kriterien hinterlegt, die ich nicht bearbeiten kann. Wieso?

Der oben beschriebene Weg legt immer ein neues Anlagenaudit an. Wenn Ihnen beim Anlegen eines neuen Audits schon Kriterien (ausgegraut) angezeigt werden, haben Sie für diese Anlage bereits ein AAD angelegt gehabt und hier diese Kriterien hinterlegt und gespeichert. Hinter den einzelnen Kriterien wird Ihnen dann auch die AAD-Nummer angezeigt, in dem dieses Kriterium hinterlegt ist. Wenn Sie diese Kriterium bearbeiten wollen, müssen Sie das entsprechende AAD öffnen. Audit bearbeiten

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