Betriebsaudit (BAD) erstellen

Nachdem Sie eine Produktionscharge im Biogasregister eingebucht haben, müssen die Eigenschaften dieser Menge durch ein Betriebsaudit (BAD) bestätigt werden.

Die Erstellung eines Betriebsaudits kann wie folgt durchgeführt werden: Navigieren Sie zuerst im Menü zur Seite Produktionschargen/ Importchargen unter  Nachweisführung > Produktions-/ Importchargen

Wählen Sie aus der Übersicht das Unternehmen und anschließend die Anlage aus, für dessen Produktionscharge das Audit erstellt werden soll. 

Danach wählen Sie den Button Auditdokumentation erstellen für die entsprechende Produktionscharge (PC):

Es wird nun ein neues Betriebsaudit angelegt. (Wenn Sie bereits ein BAD für die Charge angelegt haben, können Sie das bestehende Audit öffnen und bearbeiten)

Achten Sie darauf, im BAD alle Reiter zu bearbeiten:

Als Minimalangaben für ein Betriebsaudit ist zumindest die Auswahl eines Kriteriums erforderlich. 

Wenn Sie dem BAD mehrere PCs einer Anlage zuordnen wollen, können Sie weitere PC mit dem Button

auswählen.

Nach dem Abspeichern des Datensatzes kann das Auditdokument an ein Prüfunternehmen übergeben werden.

Nach erfolgreicher Prüfung und Rückgabe durch das Prüfunternehmen müssen Sie das Audit zur Grünstellung an die Registerführung weiterleiten.

Nun wird das Betriebsaudit von der Registerführung geprüft und bei positiver Prüfung mit dem Status grün versehen. Falls Korrekturen vorgenommen werden müssen, werden Sie dementsprechend im System benachrichtigt bzw. von der Registerführung kontaktiert.


Häufige Fragen

Kann ich ein Audit löschen?

Audits können gelöscht werden, so lange der Status des Auditdokumentes noch nicht "grün" erreicht hat. Mehr Informationen finden Sie im Artikel Audit löschen

Wer muss wann den Auditbericht / das Gutachten an ein Audit anhängen?

Zur Prüfung eines Audits durch die Registerführung ist es zwingend notwendig, dass mindestens ein Dokument (der Auditbericht oder das Gutachten des unabhängigen Auditors/Umweltgutachters) im Audit hochgeladen wird. Dies kann entweder durch den Nutzer erfolgen, bevor das Audit an das Prüfunternehmen übergeben wird, geschehen oder durch den Auditor/Umweltgutachter, bevor die Kriterien und Angaben bestätigt an das Unternehmen zurückgegeben wird, erfolgen.

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